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Eigentümerbeschlüsse zur Aufnahme von Sanierungsdarlehen grundsätzlich ordnungsgemäß

News: 09.12.2015 in Allgemein

Bereits 2012 hatte der BGH entschieden, dass Beschlüsse zur Darlehensaufnahme nicht nichtig sind, weil den Eigentümern eine entsprechende Beschlusskompetenz zusteht (BGH, Urteil vom 28.09.2012, V ZR 251/11). Für den Bereich bestandskräftiger Beschlüsse bestand somit bereits Rechtssicherheit.

Jetzt hat der BGH in einem Anfechtungsverfahren bestätigt, dass ein Beschluss über die Darlehensaufnahme für Sanierungsmaßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht - allerdings nur unter engen Voraussetzungen. Wichtig ist vor allem die Aufklärung der Eigentümer über die gesamtschuldnerische Haftung, außerdem kommt es auf die nur in jedem Einzelfall zu beurteilende Gesamtsituation der Eigentümergemeinschaft und die konkreten Bedingungen an. Im entschieden Fall genügte der angefochtene Beschluss allerdings nicht diesen Anforderungen (BGH, Urteil vom 25.09.15, V ZR 244/14).

Der VNWI e.V. begrüßt das Urteil: Mit der Entscheidung zur grundsätzlichen Ordnungsmäßigkeit der Aufnahme von Sanierungsdarlehen durch Wohnungseigentümergemeinschaften werden die jahrelangen Bemühungen des VNWI e.V., Wohnungseigentümergemeinschaften den gleichen Zugang zu Finanzierungen zu gewähren wie anderen Immobilieneigentümern auch, gefördert. Die Hausbanken, die bisher wenig Interesse vor allem bei der Durchleitung von KfW-Krediten zeigen, werden sich diesem Geschäftsmodell nicht länger verschließen können.

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